Erlebnisbad der Marktgemeinde Sieghartskirchen eröffnet am 19. Mai 2021

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Erlebnisbad der Marktgemeinde Sieghartskirchen eröffnet am 19. Mai 2021 ©Marktgemeinde Sieghartskirchen

Das Erlebnisbad der Marktgemeinde Sieghartskirchen öffnet am 19. Mai 2021 unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19.

Öffnungszeiten 2021: (bei Schönwetter)

19.05.21-18.06.21 10:00-19:00 Uhr

19.06.21-15.08.21 09:00-20:00 Uhr

16.08.21-05.09.21 09:00-19:00 Uhr

06.09.21-12.09.21 09:00-18:00 Uhr

Die Marktgemeinde Sieghartskirchen wird auch heuer die gewohnten Saisonkarten anbieten, jedoch um 20% günstiger. 

Bei den Tageseintritten aber auch bei den Saisonkarten wird wie gehabt das „first come – first serve"-Prinzip angewendet und ein Einlass kann nur so lange gewährt werden, bis die Höchstbesucheranzahl von 200 Personen erreicht ist.


Auch online tagesaktuelle Informationen

Auf der Website wird unter der Einrichtung Erlebnisbad die Wassertemperatur tagesaktuell veröffentlicht. Das Team des Erlebnisbades wird sich ebenso bemühen, auf der Website einen Hinweis online zu stellen, sobald die Höchstbesucheranzahl erreicht ist.

Während des Besuches des Erlebnisbades bitten wir allen Anweisungen der Bediensteten folge zu leisten sowie die Hinweistafeln zu beachten.



COVID19-Maßnahmen laut Verordnung für die Badesaison 2021:

-> Beim Kartenkauf/Eintritt in das Erlebnisbad ist der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr nachzuweisen:

  • Nachweis negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2:
    • PCR-Tests: max. 72 h gültig, Antigentests einer befugten Stelle: max. 48 h gültig, für Schüler zählen dazu auch Nachweise über Tests zur Eigenanwendung in der Schule Antigentest zur Eigenanwendung: max. 24 h gültig, Tests müssen in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst werden.
  • oder Nachweis über Genesung:
    • Eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde oder ein Genesungsnachweis nach Epidemiegesetz (§ 4 Abs. 18 EpiG) oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich an COVID-19 erkrankte Person ausgestellt wurde oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 3 Monate sein darf.
  • oder Nachweis über Immunisierung:
    • Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei die Impfung max. 3 Monate zurückliegen darf oder Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung max. 9 Monate zurückliegen darf oder Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (dzt. Johnson&Johnson). Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorliegt. Die Impfung darf max. 9 Monate zurückliegen. 

-> Max. Besucher gleichzeitig: 200 Personen 

  • Zutritt auch mit Saisonkarte nur so lange möglich, bis die maximale Besucheranzahl erreicht ist

-> Max. Besucher gleichzeitig im Sport-/Erlebnisbecken: 60 Personen

-> Innenbereich FFP2-Maske tragen*

  • Ausgenommen bei den Nassbereichen ist in den Innenräumen vor den Umkleidekabinen & Kästchen eine FFP2-Maske zu tragen.
  • *Weitere Ausnahmen entnehmen Sie bitte dem Zusatz zur Badeordnung 2021

-> Überall gilt: Abstand von 2 Meter ist einzuhalten

  • Auch im Becken und auf der Liegewiese ist der 2 Meter Abstand einzuhalten.
    • Ausgenommen Personen die im gemeinsamen Haushalt leben und für in einer gemeinsamen Wohneinheit untergebrachte Gäste (Besucher aus Wohnheimen)
    • Ausgenommen sind Menschen mit Behinderungen und deren Begleitpersonen, die persönliche Assistenz- oder Betreuungsleistungen erbringen.

-> Bodenmarkierungen vor Erlebnisrutsche sind beim Anstellen einzuhalten - 2 m Abstand

 

 „Wir freuen uns auf zahlreiche Badegäste und wünschen allen Besucherinnen und Besucher schöne und entspannte Stunden im Erlebnisbad der Marktgemeinde Sieghartskirchen.“, so Bürgermeisterin Josefa Geiger und GGR Josef Brandfellner.


Nähere Informationen finden Sie hier - LINK

18.05.2021