Hochwasserzuwendung

Hochwasserzuwendung 05 2025

Die Zuwendung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Österreich, deren Wohnraum vom Hochwasserereignis im Zeitraum von 12.09.2024 bis 17.09.2024 überflutet wurde. Voraussetzung für die Zuwendung ist, dass der Schaden beim Katastrophenfonds gemeldet wurde. Die Zuwendung kann ergänzend zu Leistungen aus dem Katastrophenfonds bezogen werden.

Wurde der eigene Wohnraum beschädigt, können zusätzlich zu den bereits erhaltenen Hochwasserhilfen bis zu 2.200 Euro für Sanierungsmaßnahmen beantragt werden. Mussten Betroffene aufgrund starker Zerstörung in ein Ersatzquartier umziehen, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine weitere Beihilfe in Höhe von 3.500 Euro zu erhalten.

Alle Informationen zur Antragstellung und zu den Voraussetzungen finden Sie hier: https://www.hochwasserzuwendung.at/

09.05.2025