Information zur Anmeldung eines Haupt- oder Nebenwohnsitzes

15.12.2021 09:16

Gemeindeamt Michelhausen. ©Marktgemeinde Michelhausen

Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich sowie alle minderjährigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bei der zuständigen Meldebehörde, innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft, anzumelden.

Eine Anmeldung ist beispielsweise in folgenden Fällen notwendig:

  • Erstmaliger Bezug einer Unterkunft in Österreich
  • Umzug innerhalb Österreichs (es wird ein neuer Hauptwohnsitz begründet)
  • Begründung eines weiteren Wohnsitzes  "Nebenwohnsitz" (der Hauptwohnsitz bleibt gleich)

Erforderliche Unterlagen

  • Öffentliche Urkunden, aus denen Familiennamen und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgehen (z.B. Reisepass/Personalausweis und Geburtsurkunde)
  • Für Unterkunftnehmer, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen (Fremde): Reisedokument (z.B. Reisepass)

Meldezettel

15.12.2021