Waldbrandverordnung 2023

19.07.2023 10:01

Forstweg durch einen Wald

Die Bezirkshauptmannschaft Tulln hat eine Verordnung mit Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden erlassen.

So sind im gesamten Verwaltungsbezirk Tulln das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten. Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,- oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.
Diese Verordnung ist ab sofort bis 31.10.2023 gültig.

Die Verordnung ist auf unserer Amtstafel zu finden: Hier klicken

19.07.2023