Lass es krachen! Aber richtig!
Eine Information zum Umgang mit Feuerwerkskörpern
Feuerwerkskörper
Verwendung
Wichtig ist
- ein rücksichtsvoller Umgang mit der Umwelt
- Alkoholeinfluss erhöht das Verletzungsrisiko (auch von unbeteiligten Personen)
- ausgebrannte Feuerwerkskörper im Restmüll entsorgen
- pyrotechnische Blindgänger & Feuerwerkskörper, die nur teilweise funktioniert haben, dürfen mindestens 15 Minuten nicht berührt werden. Sie dürfen nicht in den Restmüll.
- Gefahr besteht auch beim Verwenden von Profi-Feuerwerkskörpern.
Feuerwerkskörper sind verboten
- im Ortsgebiet. (Ausgenommen bei Ausnahmebewilligung)
- innerhalb oder in der Nähe von Menschenansammlungen, Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten.
- bei Sportveranstaltungen. (Ausgenommen bei Ausnahmebewilligungen) Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen können zu Verwaltungsstrafen von bis zu 3.600 Euro führen.
Erwerb
Wer Feuerwerksartikel im österreichischen Fachhandel kauft, ist auf der sicheren Seite. Dort wird man über eine sichere Handhabung und die gesetzlichen Bestimmungen beraten.
Kategorien von Feuerwerkskörpern
- F1 ab 12 Jahren
- F2 ab 16 Jahren
- F3 & F4 nur für fachkundige Personen
Illegal angebotene Pyrotechnik entspricht meist nicht den Qualitätskriterien und rechtlichen Bestimmungen der EU. Daher neigen sie häufiger zu Fehlfunktionen.
Diese haben oft lebensbedrohliche Folgen:
- Verbrennungen
- Verletzung oder Verlust von Gliedmaßen
- Verätzungen der Augen oder Atemwege
- dauerhafte Beeinträchtigung oder Verlust des Gehörs
Folgen von Pyrotechnik-Unfällen
Homepage des KFV
Umgang mit Feuerwerkskörpern - Lass es krachen! Aber richtig!