NÖ Heizkostenzuschuss 2021/2022

14.10.2021 00:00

Heizkostenzuschuss

Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss von € 150,-- zu gewähren. 

Der Heizkostenzuschuss muss beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen bis Ende März 2022 beantragt werden, welches die Einkünfte prüft (Einkommensnachweise mitbringen) und den Antrag an das Land NÖ weiterleitet. Es werden immer alle Brutto-Einkünfte aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (HWS) herangezogen.
Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Voraussetzungen: 

  • Österreichischer Staatsbürger
  • Staatsangehörige eines anderen EWR-Mitgliedstaates
  • Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention
  • Hauptwohnsitz in NÖ
  • Eigener Heizaufwand
  • die monatlichen Brutto-Einkünfte dürfen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht überschreiten

Bitte bringen Sie Ihre E-Card, Bankdaten sowie Ihre Einkommensnachweise mit!

Erläuterungen

Richtlinien

Antragsformular Heizkostenzuschuss 2021/2022

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter im Bürgerservice unter +43 2274 5005 wenden oder senden Sie uns eine E-Mail an meldeamt@sieghartskirchen.gv.at

14.10.2021