Bei der Gemeinde Muckendorf-Wipfing gelangt zum ehestmöglichen Eintritt die Stelle eines/einer
BauhofmitarbeiterIn
zur Besetzung.
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des NÖ Gemeinde- vertragsbedienstetengesetzes 1976 (GVBG), LGBl. 2420 in der derzeit gültigen Fassung befristet auf die Dauer von 6 Monaten und wird bei zufriedenstellender Dienstleistung auf unbestimmte Zeit verlängert.
Anstellungsbedingungen:
- Abgeschlossene Schul- bzw. Berufsausbildung
- Allgemeines handwerkliches Geschick
- Eigenständige, verantwortungsbewusste und flexible Arbeitsweise
- Belastbarkeit, Zuverlässigkeit und Genauigkeit
- Kommunikationsvermögen, Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit
- Führerschein B und F
- Abgeschlossener Präsenz-/Zivildienst bei männlichen Bewerbern
- Unbescholtenheit und gesundheitliche Eignung
- Österr. Staatsbürger bzw. Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates
Aufgabenbereiche:
- die Pflege, Erhalt und Erneuerung der öffentlichen Grünanlagen,
- die Instandhaltung und Wartung der gemeindeeigenen Gebäude, Straßen, Ortskanalisation, Wasserversorgungsanlage, etc.
- Arbeiten im Bereich der Abfallwirtschaft
- Einsatz im Winterdienst
Arbeitszeit:
- Vollzeit 40 Wochenstunden, Bereitschaft zu Mehrstunden
Entlohnung:
- Die Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des NÖ GVBG 1976 i.d.g.F. in der Entlohnungsgruppe 5, je nach Qualifikation und Vordienstzeiten, Überzahlung möglich
Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf und Zeugnissen richten Sie bitte bis 31.01.2024 an Gemeinde Muckendorf-Wipfing, Bahnstraße 3, 3426 Muckendorf, oder per e-mail an: gemeinde@muckendorf-wipfing.at
Der Bürgermeister
Harald Germann e.h.