Parken am Straßenrand

Parken am Straßenrand in Muckendorf-Wipfing

Das Parken am Fahrbahnrand ist eine alltägliche Handlung im Straßenverkehr, die eine gewisse Verantwortung und Rücksichtnahme erfordert. Es ist wichtig, die Regeln und Vorschriften zu beachten, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Immer wieder werden Fahrzeuge am Fahrbahnrand anstatt auf den vorgeschriebenen Stellplätzen auf Eigengrund geparkt. Dies verschmälert die Fahrbahnbreite. Eine zu schmale Fahrbahn kann zu Behinderungen und Unsicherheiten für andere Verkehrsteilnehmer führen, insbesondere in engen Wohngebieten. Das Risiko von Kollisionen steigt, wenn nicht genügend Raum für das sichere Passieren von Fahrzeugen vorhanden ist. 

Insbesondere für größere Fahrzeuge wie Lastwagen oder Einsatzfahrzeuge, wie die Freiwillige Feuerwehr usw., kann eine eingeschränkte Fahrbahnbreite zu erheblichen Problemen führen.

Auszug aus der StVO 1960:
Gemäß § 23. „Halten und Parken“ der StVO 1960 wird auf Folgendes hingewiesen: Der Lenker hat das Fahrzeug zum Halten oder Parken unter Bedachtnahme auf die beste Ausnützung des vorhandenen Platzes so aufzustellen, dass kein Straßenbenützer gefährdet und kein Lenker eines anderen Fahrzeuges am Vorbeifahren oder am Wegfahren gehindert wird. (…)

Außerhalb von Parkplätzen ist ein Fahrzeug, sofern sich aus Bodenmarkierungen oder Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt, zum Halten oder Parken am Rand der Fahrbahn und parallel zum Fahrbahnrand aufzustellen. Die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs dürfen nicht beeinträchtigt werden. (…)

Letztendlich sollte jeder Autofahrer darauf bedacht sein, seine Parkposition so zu wählen, dass der Verkehrsfluss nicht behindert wird und zwei Fahrspuren zur Verfügung stehen. 

Auch im Sinne des nachbarschaftlichen Friedens und des Miteinanderlebens wird ersucht sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten, da auf der Fahrbahn abgestellte Fahrzeuge das Zu- und Abfahren zu den Nachbargrundstücken erschweren können.

Parken am Straßenrand 1

Parken am Straßenrand 2

29.03.2024